Regelungen

SPIEL- UND PLATZORDNUNG

Unsere Tennisanlage dient der sportlichen Betätigung und Erholung. Für jeden Benutzer sollte es daher eine Selbstverständlichkeit sein, sich auf diesem Areal verantwortungsbewusst zu bewegen, um einen ordnungsgemäßen Zustand aufrecht erhalten zu können. Das Betreten der Tennisplätze und das Spielen ist nur mit Tennisschuhen erlaubt. Allen aktiven Mitgliedern stehen die Tennisplätze während der allgemeinen Spielzeit unter Berücksichtigung des Reservierungsplans uneingeschränkt zur Verfügung.

1. BESPIELBARKEIT | AUSRÜSTUNG | PLATZPFLEGE

Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart. Sofern die Plätze gesperrt sind/wurden, ist ein Bespielen und Betreten der Plätze verboten. Nachdem die Platzsperre auf tc-sanktjohann.at veröffentlicht wird, empfiehlt es sich, vorab sich nochmals über die Bespielbarkeit zu informieren. Bei entsprechender Einstellung im eigenen Profil (Benachrichtigung/Mail) wird jedes Mitglied, dass von einer Platzsperre betroffen ist, auch per E-Mail benachrichtigt. Beginnt es während des Spiels zu regnen, ist das Spiel zu beenden und der Platz wenn möglich noch abzuziehen.

  • Das Betreten des Tennisplatzes ist nur mit Tennisschuhen gestattet.
  • Trockene Plätze sind vor dem Spielbeginn zu spritzen – bei Bedarf auch während des Spiels.
  • Nach Spielende ist der gesamte Platz mit der Matte abzuziehen.
  • Sämtlicher Müll (Trinkflaschen, Bälle, Verpflegung, etc.) ist in den Mistkübeln zu entsorgen!
  • Die Sonnenschirme sind vor Verlassen des Platzes jedenfalls wieder abzuspannen.
  • Wir bitten darum die Küche sauber zu halten.
  • Spieler mit Reservierungen haben Vorrang.
  • Bei Nichtinanspruchnahme von reservierten Stunden – bitte Reservierung stornieren.
  • Spieler müssen spätestens 10 Minuten nach Beginn der Reservierungszeit am Platz sein – ansonsten gilt der Platz als frei.
  • Bei Weitergabe des Zutrittschips an Dritte, insbesondere an Jugendliche und Kinder, haftet der Besitzer des Chips.
  • Bitte beim Verlassen des Platzes die Lichter im Vereinshaus ausschalten und alle Türen schließen und versperren.

Beleuchtung
In der Saison 2020 wurde die Flutlichtanlage auf eine moderne LED-Beleuchtung umgestellt. Mittels Einwurf von 1 Euro-Münzen in den Münzzähler (Vorraum, links neben der Küchentür) wird die Beleuchtung für 30 Minuten aktiviert. Durch die LED-Lichter gibt es jetzt kein „Start Problem“ mehr. Geht das Licht zu früh aus braucht man nicht abwarten bis die Lampen abgekühlt sind. Durch einen weiteren Einwurf einer 1 Euro-Münze starten die LEDs sofort wieder.

Wärmestrahler und Windschutz Terrasse
Für ein gemütliches Zusammensein wurden ein Windschutz und Wärmestrahler auf der Terrasse installiert. Die Wärmelampen können mittels Schalter (rechts neben der Eingangstür) aktiviert werden. Die Strahler werden mittels Timer gesteuert – die Lampen schalten sich daher automatisch nach einer bestimmten Zeit wieder aus.


2. PLATZRESERVIERUNGEN

Platzreservierungen können ab der Saison 2021 nur mehr online erfolgen, eine Buchung ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn ein Platz frei ist kann jederzeit gespielt werden, jedoch haben Reservierungen ausnahmslos Vorrang! Die Platzreservierung erfolgt durch Auswahl des Mitspielers beim Einzel bzw. aller drei weiteren Spieler beim Doppelspiel. Eine Eintragung von nur einem Spieler in den Spielplan ist nicht möglich. Jedes erwachsene Mitglied kann innerhalb von 7 Tagen maximal 4 Stunden (davon 2 Stunden in der Hauptspielzeit von 18:00 bis 22:00 Uhr) vorab reservieren. Nach Ablauf der Reservierung kann dann zu den vorher angeführten Regeln wieder gebucht werden.

Kinder und Jugendliche: Für unsere jüngeren Mitglieder (bis zum 14. Lebensjahr) ist eine Buchung der Plätze nur bis 18 Uhr möglich, somit kann in der Hauptspielzeit (täglich von 18 bis 21 Uhr) keine Reservierung von Jugendliche erfolgen. Es kann natürlich immer gespielt werden, wenn einer der Plätze frei ist.


3. SPIELBERECHTIGUNG FÜR GÄSTE (Nichtmitglieder)

Die Tennisplätze stehen allen interessierten Gäste zur Verfügung. Wir empfehlen eine Registrierung im System, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Wichtig zu wissen ist das Spieler mit Reservierungen immer Vorrang haben. Eine Buchung in der Hauptspielzeit (18:00 bis 22:00 Uhr) ist für Gäste nicht möglich, diese Zeit ist für unsere Mitglieder reserviert. Die Platzgebühr für Nicht-Mitglieder beträgt € 10,– für eine Stunde pro Platz; spielt ein Mitglied mit einem Nicht-Mitglied beträgt die Gebühr € 5,–. Die Platzgebühr ist bitte in die hierfür vorgesehene Kasse einzuwerfen (befindet sich im Vorraum).

Zutrittschips für Gäste sind bei folgenden Unternehmen währen der Geschäftszeit hinterlegt:

Gasthof Jauk-Hartner
St. Johann 2
8453 St. Johann im Saggautal
www.gasthof-jauk-hartner.at

Friseur Schmidt
St. Johann im Saggautal 41
8453 St. Johann im Saggautal
www.schmidt-haar.at

VUS Versicherungsmakler GmbH
St. Johann im Saggautal 42
8453 St. Johann im Saggautal
www.vus.at

Der Chip zum Zutritt zur Tennisanlage ist nach dem Spiel wieder zu retournieren oder je nach Vereinbarung an der ausgemachten Stelle zu hinterlegen.


4. GETRÄNKE

Die im Kühlschrank angebotenen Getränke sind gegen unmittelbarer Bezahlung zu entnehmen, wobei das Leergut inkl. der Einwegflaschen wieder in die dafür vorgesehenen Kisten zurückzustellen ist. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen KEINE alkoholischen Getränke konsumieren. Die Zutrittschips werden vom Verein ausschließlich an Erwachsene (Kaution) vergeben. Wird ein Chip an Kinder bzw. Jugendliche verliehen haftet der Chipbesitzer.


5. Beschlüsse und Ausschluss

Der Tennisclub St. Johann im Saggautal behält sich vor, für die Benützung der Tennisanlagen Einschränkungen aufzuerlegen, wenn dies zum geregelten Ablauf des sportlichen Betriebes in besonderen Belastungszeiten im Vereinsinteresse notwendig ist. Der Tennisclub St. Johann im Saggautal ist berechtigt, bei Freundschafts-, Turnier- und Ranglistenspiele oder Kurse, Sonderregelungen für die Benützung der Tennisplätze zu erlassen. Der Vereinsvorstand haltet sich das Recht vor, bei wiederkehrenden Regelverstößen oder unangemessenen Verhalten eines Mitglieds diesen vom Verein auszuschließen.