Corona-Verhaltensregeln
Die gültigen Regelungen im Sport 24. März 2022
Die mit 24. März 2022 in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- In geschlossenen Räumen von Sportstätten gilt FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung sowie Feuchträume wie Duschen und Schwimmhallen)
- In puncto Zusammenkünfte ist die Verordnung widersprüchlich. Wir empfehlen daher in geschlossenen Räumen auch für ZuschauerInnen generell Maskenpflicht. Ausnahmen sind die Konsumation von Speisen und Getränken und wenn bei mehr als 100 Personen keine gekennzeichneten und zugewiesenen Sitzplätze (z.B. ausschließlich Stehplätze) zur Verfügung stehen. In diesem Fall kann anstatt der FFP2-Maskenpflicht ein 3G-Nachweis verlangt werden.
Weitere Informationen findet ihr auf der Website des Österreichischen Tennisverbands (ÖTV). Die Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln werden laufend aktualisiert. Jeder Spieler ist dafür selbst verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten! Ebenso bitten wir diesbezüglich unsere Hausordnung (Pinnwand im Clubhaus) zu beachten.
Wir wünschen euch viel Spaß und Freude am Tennis! Bitte beachtet die Maßnahmen und bleibt gesund!